Bildung und Teilhabe
(BuT)
Bildungs- und Teilhabepaket
In Deutschland sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die gleichen Chancen haben. Wichtige Voraussetzungen für Chancengleichheit sind Bildung. Deswegen fördert der Staat Leistungen zur "Bildung und Teilhabe", auch Bildungs- und Teilhabepaket genannt.
Manchmal benötigen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzliches Geld. Zum Beispiel für Ausflüge, Mittagessen, Klassenfahrten, Nachhilfe, Schülerbeförderung oder Schulbedarf. Mit "BuT" wird zudem die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gefördert, zum Beispiel durch die Übernahme der Kosten für den Vereinsbeitrag, den Musikunterricht oder für Ferienfreizeiten. Wenn diese Dinge nicht selbst bezahlt werden können, werden die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bezuschusst.
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn ihre Familie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben sowie Bildungsmittel zu bezahlen.
Ihre zuständige Behörde für die Bildungs- und Teilhabeleistungen ist die Kommune (das heißt die Gemeinde, der Landkreis oder die Stadtverwaltung) in der Sie wohnen.
Wichtig: Im Einzelfall kann auch ein Anspruch für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen, wenn zuvor keine Hilfebedürftigkeit festgestellt wurde. Das zuständige Jobcenter oder Sozialamt prüft den Anspruch sowie gegebenenfalls mögliche, vorrangige Leistungen wie Wohngeld und/oder Kinderzuschlag (KiZ).
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Lernförderung!
Wer hat Anspruch auf kostenlose Lernförderung?
Anspruch auf Leistungen aus dem "Bildungs- und Teilhabepaket" haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn ihre Familie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben sowie Bildungsmittel zu bezahlen.
Wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgend aufgeführten sozialen Hilfen erhält, haben Sie Anspruch auf das "Bildungs- und Teilhabepaket" (BuT)!
01
Bürgergeld
(ehemals ALG II)
02
03
Sozialhilfe
(SGB XII)
Sozialgeld
(SGB II)
04
Kinderzuschlag
(KiZ)
05
Wohngeld
(WoGG)
06
Leistungen nach dem Asylbewerber Leistungsgesetz
(AsylblG)
Wer hat Anspruch auf kostenlose Lernförderung?
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn ihre Familie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben sowie Bildungsmittel zu bezahlen. Wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgend aufgeführten sozialen Hilfen erhält,
haben Sie Anspruch auf das "Bildungs- und Teilhabepaket" (BuT)!
Bürgergeld
(ehemals ALG II)
Sozialhilfe
(SGB XII)
Sozialgeld
(SGB II)
Kinderzuschlag
(KiZ)
Wohngeld
(WoGG)
Leistungen nach dem Asylbewerber Leistungsgesetz
(AsylblG)
Welche Leistungen bietet das Bildungs- und Teilhabepaket?
- Wer den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, hat auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen.
- eintägige Ausflüge von Schule, Kita oder Tagespflege;
- mehrtägige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Tagespflege;
- 195 Euro für die Ausstattung mit Schulbedarf pro Schuljahr;
- Kostenübernahme für ÖPNV-Tickets für Schülerinnen und Schüler - auch wenn die Fahrkarten für andere Fahrten nutzbar sind;
Kostenübernahme für Lernförderung - unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung!
Was wird gefördert?
- Die Förderung ist möglich für die Bereiche:
Lernförderung
- fächerbezogene Förderung;
- LRS- / Dyskalkulieförderung;
Sprachförderung
- Deutsch als Fremdsprache (DaF);
Kompaktangebote
- bei längeren krankheitsbedingten Ausfallzeiten;
- für Seiteneinsteiger*innen, die auf einen Schulplatz warten;
- bei Versetzungsgefahr;
- als Prüfungsvorbereitungskurse (ZAP- / Abiturprüfungen);
- für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte vor der Einschulung;
Wie können die Leistungen beantragt werden?
Bitte wenden Sie sich an die Schule Ihres Kindes. Stellt die Schule einen Bedarf an zusätzlicher Lernförderung fest, können die Leistungen mit dem entsprechenden Formular beantragt werden. Für einen Antrag benötigen Sie ein zweites Formular, in dem der Anbieter der vorgesehenen Lernförderung entsprechende Angaben machen muss.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung!
An wen werden die Leistungen ausgezahlt?
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Lernförderanbieter!
Wir übernehmen kein Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben!
Lassen Sie uns gemeinsam
an Ihren Zielen arbeiten.